Registrierungspflicht für Deponieaufsichtsorgane



Im Rahmen des "Elektronisches Datenmanagement - EDM" wird vom Lebensministerium ein umfassendes System in der Umwelt- und Abfallwirtschaft aufgebaut, das Registrierungen und Meldungen auf elektronischem Wege über ein einziges, zentrales Anwendungsportal für EDM ermöglicht.

Die Registrierung gemäß § 22 AWG 2002 kann unter www.edm.gv.at vorgenommen werden und bildet die Voraussetzung zur Abgabe elektronischer Meldungen. Eine neuerliche Registrierung ist nicht vorgesehen, jedoch sind die Stammdaten - eventuell durch Ergänzungen - aktuell zu halten.

Etwa 2 Wochen nach erfolgter Übermittlung erhalten Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten, mit denen Sie sich Zugang zu Ihren Stammdaten verschaffen und die entsprechenden elektronischen Meldungen abgeben können.

Für Deponieaufsichtsorgane ist die Registrierung Voraussetzung für die Einsicht in Deponiestammdaten, welche zur Ausübung ihrer Tätigkeit in Umsetzung der Deponieverordnung 2008 benötigt wird.

Gemäß § 42 Deponieverordnung haben Deponieaufsichtsorgane u.a. insbesondere die Vollständigkeit und Richtigkeit der Stammdaten der Deponie im Register gemäß § 22 AWG 2002 zu überprüfen.

Weiters haben ab 2012 Aufzeichnungen und Meldungen bei einer Deponieaufsicht gemäß § 63 Abs. 3 AWG 2002 im Wege des Registers gemäß § 22 AWG zu erfolgen.

DI Matthias Stracke
AS Abfallwirtschaft der BAIK
März 2009

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